In Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Um in Gemeinschaftseinrichtungen alle Kinder und das Personal vor ansteckenden Krankheiten zu schützen, sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) Regelungen benannt, die die Mitwirkung aller vorsieht.
Dazu möchten wir Sie mit dem folgenden Merkblatt informieren.
Lesen Sie bitte im Merkblatt nach, bei welchen Krankheiten Ihr Kind die Schule nicht besuchen darf!